Rechtliche Informationen zur Miete eines Geschäftsraumes / Ladenlokals in der Schweiz
Zulässigkeit von Schlüsselgeldvereinbarungen
unzulässig sind Schlüsselgeldvereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem neuen Mieter
wird trotzdem ein Schlüsselgeld vereinbart, handelt es sich um ein nichtiges Koppelungsgeschäft
der Mietvertrag bleibt bestehen; das Koppelungsgeschäft ist nichtig (d.h. wird als nichtexistent betrachtet)
der neue Mieter kann das Schlüsselgeld grundsätzlich jederzeit zurückverlangen
unzulässig sind Schlüsselgeldvereinbarungen zwischen dem bestehenden und dem neuen Mieter, wenn der Vermieter von der Schlüsselvereinbarung weiss und direkt davon profitiert
unzulässig wäre es also, wenn der Vermieter nur (aber immerhin) einen Teil des Schlüsselgeldes erhält
zulässig sind Schlüsselgeldvereinbarungen zwischen dem aktuellen Mieter und dem neuen Mieter, wenn der Vermieter vom Schlüsselgeld nichts weiss und ihm nicht zustimmt
die Höhe kann frei vereinbart werden
umstritten ist, ob Schlüsselgeldvereinbarungen zwischen dem bestehenden und dem neuen Mieter zulässig sind, wenn der Vermieter von der Schlüsselvereinbarung weiss, aber selber nicht direkt davon profitiert
wird hier ein Schlüsselgeld vereinbart, kann es zu Rückforderungsansprüchen des neuen Mieters gegenüber dem ehemaligen Mieter kommen
allenfalls muss die Berufung des ehemaligen Mieters auf den Rückforderungsanspruch als missbräuchlich eingeschätzt werden, nämlich wenn
wenn beide Parteien sich bei Vereinbarung des Schlüsselgeldes über die Problematik von OR 254 bewusst waren
in der Folge beide Parteien die Vereinbarung freiwillig und irrtumsfrei erfüllt haben