Rechtliche Informationen zur Miete eines Geschäftsraumes / Ladenlokals in der Schweiz
Übertragung des Mietvertrages
ein Geschäftsraummieter kann das Mietverhältnis mit Zustimmung des Vermieters auf einen Dritten (neuer Mieter) übertragen
Voraussetzungen
Begehren des Mieters an den Vermieter
Vereinbarung des Mieters mit dem Dritten (Übernahmevertrag)
keine Verweigerung der Zustimmung aus wichtigem Grund
Dritter hat die Sache gleich zu gebrauchen, wie der ausscheidende Mieter
wichtige Gründe sind Umstände, welche den Eintritt des Dritten in den Mietvertrag für den Vermieter als objektiv oder subjektiv unzumutbar erscheinen lassen
anerkanntermassen ist die Vereinbarung eines Schlüsselgeldes zwischen dem Mieter und dem neuen Mieter ein wichtiger Grund zur Verweigerung der Zustimmung
Verweigert der Vermieter seine Zustimmung, hat der Mieter die Schlichtungsbehörde resp. das Gericht anzurufen; erst danach erfolgt Parteiwechsel
erfolgt die schriftliche Zustimmung (resp. Gerichtsurteil) tritt der Dritte anstelle des Mieters in das Mietverhältnis ein
Mieter haftet noch bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin resp. maximal zwei Jahre lang solidarisch für sämtliche Forderungen aus dem Mietvertrag
Weiterführende Judikatur
Tribunal cantonal Vaud, Cour d’appel civil, vom 05.06.2019 (XZ16.05812-190236307) (Vermieter darf Zustimmung zur Übertragung der Geschäftsraummiete nicht von der Bezahlung einer höheren als vereinbarten Miete abhängig zu machen / Schadenersatzpflicht bei Mietvertragsübertragungsvereitelung)