Mieter muss Vermieter gestatten, die Mietsache zu besichtigen, soweit dies für die Wiedervermietung nötig ist (OR 257h Abs. 2)
- nur wenn das Mietverhältnis gekündigt wurde oder Befristung kurz vor Ablauf steht
- muss rechtzeitig angekündigt werden
Rechtliche Informationen zur Miete eines Geschäftsraumes / Ladenlokals in der Schweiz