Rechtliche Informationen zur Miete eines Geschäftsraumes / Ladenlokals in der Schweiz
Mietvertragsbeendigung infolge Fristablauf
Befristetes Mietverhältnis
endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer, Eintritt des vereinbarten Termins oder Eintritt des vereinbarten Ereignisses.
ausserordentliche Kündigung immer möglich
weitere Kündigungsmöglichkeiten können vereinbart werden
wird es nach Ablauf stillschweigen fortgesetzt, wandelt es sich in ein unbefristetes Mietverhältnis (OR 266 Abs. 2)
Die Option auf Verlängerung des Mietvertrages
Recht einer Partei, durch Abgabe einer einseitigen Willenserklärung ein inhaltlich bereits fixiertes Vertragsverhältnis herbeizuführen
muss vertraglich eingeräumt werden
Optionserklärung ist unwiderruflich und bedingungsfeindlich
sog. unechte Option
eine Partei wird berechtigt den Mietvertrag zu verlängern, allerdings wurde der Mietzins für die Verlängerungsdauer noch nicht festgesetzt
z.B. wird dem Mieter eine Option zur Vertragsverlängerung eingeräumt und zusätzlich vereinbart, dass der Vermieter berechtigt sei, den Mietzins anzupassen
gemäss BGer kommt der Optionsausübung keine rechtsgestaltende Wirkung zu (umstritten):
ist das Mietverhältnis befristet und die Parteien finden keine Einigung, endet es gemäss Befristung
ist das Mietverhältnis unbefristet, läuft es entsprechend den gesetzlichen Kündigungsbestimmungen weiter