Rechtliche Informationen zur Miete eines Geschäftsraumes / Ladenlokals in der Schweiz
Bestimmung von zugesicherten Eigenschaften
zugesicherte Eigenschaften beruhen nicht auf der (allgemeinen) Gebrauchsvereinbarung, sondern auf speziellen vertraglichen Abreden
kann sich auf Eigenschaften beziehen, welche mit dem vorausgesetzten Gebrauch der Mietsache zusammenhängen (z.B. Zusicherung, dass der Boden eines Lagers eine gewisse Tragkraft hat) oder sich auf andere Eigenschaften beziehen (z.B. Konkurrenzfreihalteklausel)
kann stillschweigend oder ausdrücklich erfolgen:
Zusicherung ist eine ernsthaft gemeinte und verbindliche Erklärung des Vermieters
reklamehafte, übertriebene Anpreisungen sind keine Zusicherungen
Auslegung mittels Vertrauensprinzip ist massgebend