Besondere Bestimmungen im OR zur Geschäftsraummiete
- Es gibt nur wenige Bestimmungen, welche nur für Geschäftsräume gelten (OR 263, OR 266d, OR 268 – 268b, OR 272b)
- Viele Bestimmungen des Mietrechts gelten nur für Wohn- und Geschäftsräume
- OR 269 ff. (Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und anderen missbräuchlichen Forderungen des Vermieters)
- OR 271 ff. (Kündigungsschutz)
- Form der Kündigung (OR 266l), usw.