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Geschäftsraummiete / Ladenmiete

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Übertragung des Mietvertrages

Rechtsgebiet:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Stichworte:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • ein Geschäftsraummieter kann das Mietverhältnis mit Zustimmung des Vermieters auf einen Dritten (neuer Mieter) übertragen
  • Voraussetzungen
    • Begehren des Mieters an den Vermieter
    • Vereinbarung des Mieters mit dem Dritten (Übernahmevertrag)
    • keine Verweigerung der Zustimmung aus wichtigem Grund
      • Dritter hat die Sache gleich zu gebrauchen, wie der ausscheidende Mieter
      • wichtige Gründe sind Umstände, welche den Eintritt des Dritten in den Mietvertrag für den Vermieter als objektiv oder subjektiv unzumutbar erscheinen lassen
        • anerkanntermassen ist die Vereinbarung eines Schlüsselgeldes zwischen dem Mieter und dem neuen Mieter ein wichtiger Grund zur Verweigerung der Zustimmung
  • Verweigert der Vermieter seine Zustimmung, hat der Mieter die Schlichtungsbehörde resp. das Gericht anzurufen; erst danach erfolgt Parteiwechsel
  • erfolgt die schriftliche Zustimmung (resp. Gerichtsurteil) tritt der Dritte anstelle des Mieters in das Mietverhältnis ein
  • Mieter haftet noch bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin resp. maximal zwei Jahre lang solidarisch für sämtliche Forderungen aus dem Mietvertrag

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