. .
Drucken/Print

Folgen der Nichtigkeit des Koppelungsgeschäfts

  • das gekoppelte Rechtsgeschäft entfaltet keinerlei Wirkung
    • der Mieter kann sich jederzeit auf die Nichtigkeit berufen; die Nichtigkeit ist von Amtes wegen zu beachten
    • Sachleistungen können über Vindikations- (ZGB 641) oder Grundbuchberichtigungsklage zurückgefordert werden
    • Geldleistungen können nach OR 62 ff. zurückgefordert werden
    • d.h. innert einem Jahr ab Kenntnis der Nichtigkeit resp. 10 Jahre ab Abschluss des Koppelungsgeschäftes
  • der Mietvertrag bleibt bestehen

  • email
  • Twitter
  • LinkedIn
  • Facebook
  • del.icio.us