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Mängel bei Geschäftsräumen

Gesetzliche Grundlagen

OR 256, OR 257g ff.

Begriff des Mangels

  • Abweichung des Ist-Zustandes der Mietsache vom vertraglich geschuldeten Soll-Zustand:
    • es fehlt die Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch resp. diese ist beeinträchtigt
    • es fehlt eine zugesichterte Eigenschaft resp. eine solche ist beeinträchtigt
  • bezieht sich auf körperliche und unkörperliche Eigenschaften der Mietsache

In diesem Kapitel finden Sie folgende Informationen zum Thema Mietzinsherabsetzung infolge Mängel am Mietobjekt:

  1. Bestimmung des vorausgesetzten Gebrauchs
  2. Bestimmung von zugesicherten Eigenschaften
  3. Der Schutz des Mieters nach OR 256 Abs. 2
  4. Mängelarten
  5. Meldepflicht des Mieters (OR 257g)
  6. Duldungspflicht des Mieters
  7. Rechte des Mieters bei Mängels, welche bei Übergabe bestehen (OR 258)
  8. Mängel während der Mietdauer (OR 259a – 259i)
  9. Mietzinsherabsetzung bei Mängel
  10. Beispiele für Mietzinsreduktion

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